- Der FS-Rat bestellt einen Wahlausschuss.
- Der FS-Rat und Wahlausschuss bestimmen Termine fuer Wahl-VV und Wahl (Wahl-VV liegt mindestens 7 Tage vor der Wahl).
- Der Wahlausschuss waehlt einen Ausschussvorsitzenden.
- Der Wahlausschuss stellt bei der Hochschulverwaltung den Antrag auf Erstellung eines WaehlerInnenverzeichnisses.
- 21 Tage vor dem ersten Wahltag macht der Wahlleiter macht die Wahl oeffentlich bekannt (Wahlbekanntmachung.tex).
- Die Wahlvorschlaege (Wahlvorschlag.tex) werden an einer zentrallen Stelle gesammelt.
- Spaetestens 7 Tage vor der Wahl-VV wird diese mit vorlaeufiger Tagesordnung angekuendigt.
- 2 Vorlesungstage vor der Wahl-VV veroeffentlicht der Wahlleiter die bis dahin als gueltig anerkannten Wahlvorschlaege (VorlaeufigeListe.tex).
- Nach Ablauf der Nominierungsfrist veroeffentlicht der Wahlleiter eine vollstaendige Liste der als gueltige anerkannten Wahlvorschlaege (Liste.tex).
fscs/hhu-wahlen
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